Berglen-Rettersburg/Öschelbronn


Gebietskarte
Einleitung des Verfahrens
Bestandserhebung
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
Abschluss des Verfahrens
  • bevorstehend Ausführungsanordnung
  • bevorstehend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • bevorstehend Schlussfeststellung

erledigt erledigt / in Bearbeitung in Bearbeitung / bevorstehend bevorstehend

Hinweis:
Die Wiedergabe von Beschlüssen und Karten der Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Internet bei öffentlichen Bekanntmachungen aufgrund § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz bzw. als freiwilliger Bürgerservice.

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Verfahrensname Berglen-Rettersburg/Öschelbronn
Empfänger Sigurd Quast, Projektleiter/Projektleiterin
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Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen. Obiges Kontaktformular ist hierfür nicht geeignet!

Allgemeine Informationen
Aktuelles
Aktuelles
19.10.2023
Öffentliche Bekanntmachung
Vorläufige Anordnung vom 12.10.2023
Besitz- und Bewirtschaftungsregelung
siehe unter
- Neugestaltung des Verfahrensgebiets
- Vorläufige Anordnung
dort die letzten vier Einträge
01.09.2022
Öffentliche Bekanntmachung über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht der 8. Änderung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan
siehe unter
- Neugestaltung des Verfahrensgebiets
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
dort der letzte Eintrag
02.03.2022
Festsetzung der Geldentschädigungen für wesentliche Grundstücksbestandteile
vom 21.02.2022
siehe unter
- Neugestaltung des Verfahrensgebiets
- Vorläufige Anordnung (dort die letzten sechs Einträge)

Die Auslage der Unterlagen erfolgt beim Bürgermeisteramt Berglen, Rathaus Oppelsbohm, Beethovenstraße 14-20, 73663 Berglen, linker Seiteneingang zum großen Sitzungssaal im Gebäude Beethovenstraße 14.
14.01.2021
Öffentliche Bekanntmachung über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht der 7. Änderung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan
siehe unter
- Neugestaltung des Verfahrensgebiets
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
dort der vorletzte Eintrag
02.06.2020
Nachfolger für den in den Ruhestand ausgeschiedenen Ausführenden Flurbereinigungsingenieur Heinz Mühleis ist Herr Albrecht Seiz, Tel. 07151 501 -2105, a.seiz(at)rems-murr-kreis.de
Gebietskarte
Gebietskarte
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung

Bearbeitung durch die Dienststelle: Rems-Murr-Kreis

Verfahrensart
Regelverfahren nach § 1 FlurbG
Fläche
792 ha
Anzahl der Teilnehmer
783
Kosten
3.4 Mio. EUR
Finanzierung und Zuschuss
- Zuschusssatz 83 % durch EU, Bund und Land (ELER)
- Eigenleistung der Teilnehmer 17%, daran beteiligt sich die Gemeinde Berglen mit einem freiwilligen Beitrag in Höhe von 10%

Das Flurneuordnungsverfahren dient der Verbesserung der Agrar- und Infrastruktur, dem Naturschutz und der Landschaftspflege sowie der Dorfentwicklung in den Ortslagen Öschelbronn und Stöckenhof.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Ernst Eisenmann


07195 / 72569

Heiko Gruber




Karl-Heinz Strauß




Hilde Wilhelm




Beteiligte Gemeinden
Beteiligte Gemeinden
Bearbeiter des Verfahrens
Bearbeiter des Verfahrens
Leitender Ingenieur
Sigurd Quast
Stuttgarter Straße 110
71332 Waiblingen
07151 501-2014
s.quast@rems-murr-kreis.de
Ausführender Ingenieur
Albrecht Seiz
Stuttgarter Straße 110
71332 Waiblingen
07151 501-2105
a.seiz@rems-murr-kreis.de
Mitarbeiter
Annette Bosch
 
Markus Zinßer
 
Luca Müller
Stuttgarter Straße 110
71332 Waiblingen
07151 501-2123
l.mueller2@rems-murr-kreis.de
Datenschutz
Datenschutz

Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren

Aufgrund der Informationspflichten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung gibt es beim Landratsamt – untere Flurbereinigungsbehörde – Informationsblätter mit Datenschutzhinweisen im Flurbereinigungsverfahren.


Datenschutzbeauftragter der Teilnehmergemeinschaft

Gemäß Art. 37 Datenschutzgrundverordnung hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Teilnehmergemeinschaften können diese Funktion auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) übertragen oder alternativ einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter der TG:

Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden Württemberg
Datenschutzbeauftragter
Heiner Fleischmann Str. 6
74172 Neckarsulm
datenschutz@vtg.bwl.de
Förderung
Förderung
FNO

F l u r n e u o r d n u n g
schafft
Z u k u n f t

Dieses Projekt wird mit Mitteln

des Bundes und des Landes Baden-Württemberg

aus der

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

gefördert durch:

BMEL

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

MLR

aufgrund des Staatshaushaltsplanes, verab-
schiedet vom Landtag von Baden-Württemberg

Einleitung des Verfahrens
erledigtFrühe Beteiligung von Bürgern und Behörden
erledigtWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Bestandserhebung und Planung
erledigtÖkologische Untersuchungen
Neugestaltung des Verfahrensgebietes
erledigtWege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
in BearbeitungVorläufige Anordnung
Vorläufige Anordnung vom11.12.2020
Vorläufige Anordnung (Besitzentzug)
§ 36 Abs. 1 FlurbG für den vorzeitigen Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen (Wege- und sonstige Maßnahmen im 3. Bauabschnitt)
Festsetzung
Öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung
Kartenübersicht und Zeichenerklärung zu den Bewertungskarten
Kartenübersicht und Zeichenerklärung zu den Bewertungskarten
Bewertungskarte Blatt 1
Bewertungskarte Blatt 1
Bewertungskarte Blatt 2
Bewertungskarte Blatt 2
Bewertungskarte Blatt 3
Bewertungskarte Blatt 3
Verzeichnis der Baumbewertung
Verzeichnis der Baumbewertung sortiert nach Baumnummern
Vorläufige Anordnung vom 12.10.2023
Vorläufige Anordnung vom 12.10.2023
Besitz- und Bewirtschaftungsregelung
Übersichtskarte
Übersichtskarte, Anlage 1 zur vorläufigen Anordnung vom 12.10.2023
Besitzregelungskarte Gemarkung Öschelbronn
Besitzreglungskarte Anlage 2 zur vorläufigen Anordnung vom 12.10.2023
Besitzregelungskarte Gemarkung Rettersburg
Anlage 3 zur vorläufigen Anordnung vom 12.10.2023
bevorstehendWunschtermin
bevorstehendvorläufige Besitzeinweisung
bevorstehendFlurbereinigungsplan
Abschluss des Verfahrens
bevorstehendAusführungsanordnung
bevorstehendBerichtigung der öffentlichen Bücher
bevorstehendSchlussfeststellung